Vorsicht Weiterleitung

In der Sammlung der E-Mail disclaimer geht es hauptsächlich um diese Grundform: «Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, dann…» Er ist sozusagen der Klassiker. Manchmal wird diese Grundform aber mit einer Klausel zum Verbot der Weiterleitung erweitert. Dieser Zusatz ist oft in dieser Form zu finden: «Die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet». Wenn zwar die durch disclaimer propagierte Löschpflicht und Benachrichtigungspflicht kaum justiziabel sein wird, so gilt dies nicht ohne weiteres für die Weiterleitungsverbote. Kein E-Mail Nutzer sollte sich darauf verlassen, dass ein per disclaimer konstatiertes Verbot von Weiterleitungen juristisch stets unbeachtlich sei. Jemand, der sich auf ein Weiterleitungsverbot beruft, wird zwar kaum eine knackige Rechtsnorm finden, um seinen Verbotsanspruch zu untermauern. Eher werden es allgemeine Rechtsgrundsätze sein, ein bißchen Persönlichkeitsschutz und ggf. eine Prise Urheberrecht. Auf jeden Fall wird es ein Wandeln in juristischem Sumpfgelände und dort ist es nicht nur unsicher, sondern auch gefährlich – und zwar für beide Seiten: Verwender und Empfänger. Das Thema bleibt spannend…

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